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Die BuchhaltungBei Jugendlichen und Kindern werden die kieferorthopädischen Leistungen zum grossen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen getragen (ca. 80 %). Lediglich Leistungen, die dem Tragekomfort bzw. dem äusseren Erscheinungsbild dienen, müssen vom Patienten bzw. dessen Eltern getragen werden. Vom 18. Lebensjahr an müssen die gesetzlich krankenversicherten Patienten dann selbst für die Kosten ihrer Behandlung aufkommen. |
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Unsere Buchhaltung kümmert
sich um die Rechnungslegung; ob es um den Eigenanteil bei gesetzlich
krankenversicherten Patienten oder den Gesamtbetrag im Rahmen der
Privatbehandlung geht. |
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