Start

Start

Start

Doktor

Aufnahme

Assistenz

Technik

 

 

 

 

 

Praxis

Die Buchhaltung

Bei Jugendlichen und Kindern werden die kieferorthopädischen Leistungen zum grossen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen getragen (ca. 80 %). Lediglich Leistungen, die dem Tragekomfort bzw. dem äusseren Erscheinungsbild dienen, müssen vom Patienten bzw. dessen Eltern getragen werden.

Vom 18. Lebensjahr an müssen die gesetzlich krankenversicherten Patienten dann selbst für die Kosten ihrer Behandlung aufkommen.

 

 

Team

Leistungen

 

 

 

 

 

© 2004 comX

 

Unsere Buchhaltung kümmert sich um die Rechnungslegung; ob es um den Eigenanteil bei gesetzlich krankenversicherten Patienten oder den Gesamtbetrag im Rahmen der Privatbehandlung geht.

Sollten Sie hierzu irgendwelche Fragen haben, hilft Frau Schenk Ihnen gern weiter.

 


Beate Schenk